1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen AuftraggeberInnen und Sascha Putzke, nachfolgend „der Patentanwalt“ oder „wir“, im Rahmen der auf dieser Website beschriebenen Dienstleistungen.
Es können individuelle Vereinbarungen getroffen werden, die von diesen AGB abweichen. Wer sich auf solche individuellen Vereinbarungen beruft, trägt insoweit die Beweislast.
2. Zustandekommen von Verträgen
Verträge können grundsätzlich schriftlich, in Textform (insbesondere per Email), mündlich (insbesondere auch durch mündliche Absprache am Telefon) oder durch konkludentes Verhalten abgeschlossen werden.
Wenn Rechtsfragen, eine konkrete rechtliche Beurteilung eines Einzelfalls oder eine Ausarbeitung oder Stellungnahme angefragt werden, kann dies grundsätzlich als Auftrag mit entsprechender Zahlungsverpflichtung verstanden werden, wenn sich aus dem Inhalt der Anfrage nicht etwas anderes ergibt. Wir bitten Sie darum, klar zu benennen, ob Sie selbst Ihre Anfrage als Auftrag an uns oder bloß als unverbindliche Anfrage betrachten. Wir werden unsererseits auf die Vermeidung von Missverständnissen hinwirken. Als Auftrag werden insbesondere solche Anfragen NICHT angesehen, die ausschließlich auf eine Kostenschätzung oder eine bloß organisatorische Information abzielen.
Für Kostenvoranschläge können Gebühren erhoben werden.
Der Patentanwalt behält sich vor, Aufträge und Mandate abzulehnen oder niederzulegen. Gründe hierfür können beispielsweise sein: Konflikte mit anderen Mandaten, mangelnde Kapazitäten, Fachfremdheit.
Sofern der Patentanwalt mit einer fristgebundenen Angelegenheit erstmalig beauftragt wird, sind Fristen durch die AuftraggeberIn deutlich kenntlich zu machen.
Generell gelten Aufträge erst nach Bestätigung durch den Patentanwalt als angenommen. Solange ein Auftrag nicht zurückgezogen wird, kann die Bestätigung auch implizit in der Erbringung der Leistung liegen.
3. Informationspflichten der AuftraggeberIn
Die AuftraggeberIn muss dem Patentanwalt alle mandatsrelevanten Tatsachen mitteilen und wichtige Unterlagen zugänglich machen. Der Patentanwalt muss sich darauf verlassen können, dass die AuftraggeberIn korrekte und vollständige Informationen liefert, ihn über Änderungen informiert und falsche Angaben richtigstellt.
Die AuftraggeberIn ist verpflichtet, dem Patentanwalt Mitteilung zu machen, wenn sie selbst oder Dritte für sie in einer Angelegenheit, mit der der Patentanwalt betraut ist, gegenüber Ämtern oder Gerichten tätig wird.
4. Vergütung
Sofern nicht anders vereinbart, gilt ein anwaltliches Stundenhonorar von 280 EUR für Beratung, Stellungnahmen, Ausarbeitungen und Verfahrenshandlungen. Als kleinste Zeiteinheit wird die Viertelstunde vereinbart und jede angefangene Viertelstunde ist vergütungspflichtig.
Für Formalbearbeitungen können Stunden- oder Pauschalgebühren erhoben werden. Diese können für konkrete Vorgänge angefragt werden.
Der Patentanwalt ist berechtigt, für eigene Leistungen einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Für Auslagen, insbesondere amtliche Gebühren und Fremdleistungen, ist der Patentanwalt berechtigt, Vorschüsse in voller Höhe der Auslagen zu verlangen.
Bei Erbringung von Auslagen, insbesondere bei der Einzahlung von amtlichen Gebühren, werden für die hiermit zusammenhängenden Aufwände durch den Patentanwalt zusätzliche Gebühren erhoben.
5. Geschäftsführung ohne Auftrag
Um Fristen einzuhalten, ermächtigt die AuftraggeberIn den Patentanwalt, fristwahrende Maßnahmen gemäß § 677 BGB (GoA) auch ohne expliziten Auftrag durchzuführen, wenn eine Abstimmung mit der AuftraggeberIn, z.B. aufgrund von Abwesenheit oder Verhinderung, nicht möglich ist. Dies umfasst die rechtzeitige Beantwortung von Behördenanfragen, die Stellungnahme zu gerichtlichen oder amtlichen Verfügungen oder Schriftsätzen innerhalb gesetzlich oder vom Gericht oder Amt festgelegter Fristen, die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln, die Erstellung von Übersetzungen, die Registrierung von Schutzrechten sowie Handlungen durch Dritte, insbesondere wenn der Patentanwalt keine Vertretungsbefugnis hat (gilt insbesondere für Verfahren in anderen Ländern und Verfahren vor den ordentlichen Gerichten in Deutschland).
Die AuftraggeberIn wird die vom Patentanwalt, seiner Kanzlei oder ggf. durch Dritte durchgeführten fristwahrenden Maßnahmen vergüten und gegebenenfalls angefallene Auslagen (z.B. Amts- und/oder Gerichtsgebühren) erstatten, die von der Kanzlei im Voraus ausgelegt wurden.
Der Patentanwalt wird keine Verlängerungs- und Jahresgebühren ohne vorherigen Auftrag entrichten.
6. Haftungseinschränkungen
Die Haftung des Patentanwalts ist auf 1 Mio. Euro begrenzt. Eine Versicherung in entsprechender Höhe besteht.
Für kostenlose Auskünfte, auch wenn sie rechtliche Beurteilungen von Einzelfällen betreffen, wird keine Haftung übernommen.
Es wird keine Haftung für vorsätzlich herbeigeführtes Verschulden durch Erfüllungsgehilfen übernommen.
Schadenersatzansprüche verjähren nach drei Jahren, sofern nicht gesetzlich eine andere Frist vorgeschrieben ist.
7. Vertraulichkeit
Der Patentanwalt ist von Berufs wegen zur Vertraulichkeit verpflichtet. Die MitarbeiterInnen sind entsprechend vertraglich verpflichtet.
Es wird auf die Verwendung von Clouddiensten durch den Patentanwalt zur Speicherung von Informationen von und zu den AuftraggeberInnen hingewiesen. Die Verwendung erfolgt in zugangsbeschränkter Form und es werden angemessene Sicherheitsmaßnahmen eingehalten. Näheres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf dieser Website.
8. Weitergabe von Informationen an Dritte zu besonderen Zwecken
Es kann vorkommen, dass Ihre Anliegen nicht vollständig durch den Patentanwalt erfüllt werden sollen oder können. Dies ist insbesondere der Fall, wenn wir für bestimmte Anliegen keine Vertretungsbefugnis besitzen, beispielsweise vor den ordentlichen Gerichten in Schutzrechtsverletzungsverfahren oder vor Ämtern und Gerichten anderer Länder. In diesen Fällen binden wir nach Ihrem entsprechenden Auftrag dort zugelassene Vertreter oder sonstige Dienstleister ein. Ihr Einverständnis zur Weitergabe von Informationen an diese kann implizit durch Ihren entsprechenden Auftrag gegeben werden.
Der Patentanwalt ist grundsätzlich berechtigt, zur Erbringung seiner Dienstleistungen fachkundige Dritte einzubinden, sofern er diese zur Vertraulichkeit verpflichtet oder auf deren vertrauliche Handhabung der Angelegenheit vertrauen darf. Die inhaltliche Verantwortung behält dabei der von Ihnen beauftragte Patentanwalt. Beispielsweise darf der Patentanwalt ein externes Zeichenbüro mit der Erstellung von Zeichnungen für eine Patent-, Gebrauchsmuster- oder Designanmeldung betrauen und die nötigen Informationen weitergeben. Beispielsweise darf der Patentanwalt freiberuflich mitarbeitende oder zur Kollegenarbeit beauftragte Rechts- und PatentanwältInnen, Rechts- und PatentassessorInnen, PatentingenieurInnen oder PatentanwaltskandidatInnen beschäftigen und die nötigen Informationen weitergeben. Die Auswahl solcher DienstleisterInnen erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt.
9. Kommunikation und E-Mail
Es wird die Kommunikation per E-Mail vereinbart. Mitteilungen von und etwaige Erinnerungen an Fristen oder Fälligkeiten zur Wahrung der Rechte der AuftraggeberIn werden, sofern nicht anders vereinbart, per Email übermittelt. Die AuftraggeberIn verpflichtet sich, die dem Patentanwalt oder seiner Kanzlei gegenüber angegebenen oder verwendeten Emailadressen regelmäßig auf Eingänge zu überprüfen und Änderungen von Kontaktdaten mitzuteilen.
Andere Möglichkeiten der Kommunikation können alternativ oder zusätzlich vereinbart werden. Sensible Inhalte können beispielsweise via Microsoft Onedrive ausgetauscht werden.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen ist Braunschweig, Deutschland. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11. Verschiedenes
Sollten einzelne oder mehrere der hier genannten Bestimmungen nichtig sein, tritt an Ihre Stelle eine Bestimmung, die ihrem Zweck am nächsten kommt, oder, sofern dies nicht möglich ist, die gesetzliche Bestimmung.
Es wird auf die Patentanwaltsordnung (PAO) hingewiesen. Die Bestimmungen dieser AGB zielen nicht darauf ab, zwingende berufsrechtliche oder sonstige gesetzliche Regelungen abzuwenden oder zu umgehen. Etwaige Abweichungen sind unbeabsichtigt. Im Zweifel gehen zwingende gesetzliche Regelungen vor.